Der Verein

Eine Elterninitiative

Als Elterninitiative lebt unsere Einrichtung von der Zusammenarbeit der Erzieher*innen und Eltern als tragende Gemeinschaft.

Wie alle Kindertageseinrichtungen unterliegt auch das Waldorfhaus den gesetzlichen Bestimmungen des KiBiz (Kinderbildungsgesetz NRW). Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens haben wir als autonomer Träger Selbstbestimmungsrecht.

Es gibt viele Möglichkeiten, mitzuwirken – u.A. als Elternrat und Vorstand, im Bastel-, Garten-, oder Festkreis (siehe Elternmitarbeit).

Neben den Mitgliederversammlungen gibt es bei uns den Rat des Waldorfhauses: den Hausrat, in dem sich Vertreter*innen aus den drei Haupt-Verantwortungsgremien (pädagogisches Kollegium – Elternrat – Vorstand) mind. vier Mal im Jahr zusammenfinden, um über alle Belange in und um das Waldorfhaus zu beraten und zu entscheiden.

Verwaltung und Träger

Seit Bestehen der Elterninitiative Waldorfhaus e.V. gibt es Eltern, die Funktionen für den gemeinnützigen Verein Waldorfhaus e.V. übernommen haben, um den Aufbau und den Bestand dieser Einrichtung zu gewährleisten; finanzielle, personelle und organisatorische Aufgaben sind in Zusammenarbeit mit dem Leitungsteam zu bewältigen.

Im Vorstand engagieren sich ehrenamtlich Tätige in den Bereichen, die in einem direkten Zusammenhang mit der Verantwortung für die Einrichtung stehen. Die Treffen finden min. alle 4 Wochen statt.

Der Elternrat vertritt vorrangig die Interessen der Eltern und deren Information und stellt so ein mitgestaltendes Bindeglied zwischen pädagogischer Arbeit und verwaltungsrechtlichen Bedingungen dar.

Das pädagogische Kollegium ist Verantwortlich für die Erziehung, Bildung und Förderung der Kinder im Sinne der Waldorfpädagogik und im Rahmen des KiBiz.

Das Interesse, einen lebendigen Ort für Kinder zu schaffen und die Kindheit zu bewahren verbinden uns zum gemeinsamen Engagement für das Waldorfhaus! 

Satzung

Hier können Sie sich unsere Satzung als PDF herunterladen: Waldorfhaus-Satzung.pdf