wenn jemand Anteil nehmen will an unserem Leben - auch vielleicht, um Impulse für sein eigenes Leben mitzunehmen. Jeder, der bei uns war, hinterläßt etwas an Bereicherung, er nimmt natürlich auch etwas von uns mit. Gäste nehmen, Gäste geben - wenn das ausgewogen ist, entsteht Bewegung, Rhythmus. Wir sind also offen, und unsere Türen stehen auch offen - allerdings nicht beliebig und wahllos. Wir möchten und müssen uns auf unsere Gäste vorbereiten und unsere Gäste müssen wissen, daß sie zum einen willkommen sind, daß sie sich aber auch unseren "Regeln" anzugleichen haben. Gastsituation ist immer auch Ausnahmesituation - unsere "Normalsituation" ist das "gleichmäßige" Leben mit den Kindern. Auch im normalen Familienleben kann es Ausnahmesituationen geben (plötzlicher Krankenhausaufenthalt o.ä.) Hier können und wollen wir "Auffanghilfe" anbieten, gerade in Notsituationen tut es gut, wenn einem Gastfreundschaft und Hilfe angeboten wird.
akute Notsituation (z.B. Krankheit eines Elternteils oder andere Gründe je nach familienbedingter akuter Situation)
1. mündliche Anfrage
von Eltern an Gruppenleiterin/ oder Leitung unserer Einrichtung
2. Verweildauer
Bis zu 2 Wochen kann das Notkind ohne Beschluß des Vorstandes aufgenommen werden.Bei absehbarer längerer Verweildauer wird ein Beschluß über die Dauer herbeigeführt. Auf Beschluß des Vorstandes kann das Kind maximal 6 Wochen aufgenommen werden.
3. Finanzielle Regelung
Es wird Essensgeld nach dem jeweils geltenden Satz erhoben. Voraussetzung ist auch eine monatliche Spende des Elternhauses, mindestens in Höhe des Trägeranteils. Diese Spende fließt in den Fortbildungsetat für Kollegium, Vorstand, Elternrat.
4. Ein Anspruch auf vorzeitige Aufnahme oder weitergehende Betreuung besteht nicht. Dies ist dein jeweiligen "Not"Elternhaus durch die Gruppenleiterin klar und möglichst unmißverständlich mitzuteilen.
Freunde, ehemalige Kinder, Geschwisterkinder - man kommt ohne "akuten" Bedarf, aus Lust .....
1. mündliche Anfrage von Eltern an Gruppenleiterin - mindestens 1 Tag vorher
2. Weitere Gremien sind nicht einzuschalten.
3. Verweildauer: In der Regel nur 1 Tag. Es wird kein Essensgeld erhoben (Gaststatus).
Eltern, Kolleginnen/ Kollegen, andere Freunde, Fördermitglieder ...
1. Rücksprache mit Kollegium muß erfolgen. Weiterer Ablauf s. Gastkind-Status.
Durch die Kooperation mit der Caritas, stellen wir gerne den Kontakt zur Familien pflege oder Kids betreuungsdienst her.