Als Elterninitiative lebt unsere Einrichtung durch den Willen und die tragende Gemeinschaft der Eltern.
Wie alle Kindertageseinrichtungen unterliegt auch das Waldorfhaus den gesetzlichen Bestimmungen des KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens haben wir als autonomer Träger Selbstbestimmungsrecht.
Es gibt viele Möglichkeiten, mitzuwirken - Elternrat und Vorstand, in Bastel-, Garten-, Fest- oder Gesprächskreisen.
Neben den Mitgliederversammlungen gibt es bei uns den Haus-Rat, in dem sich Vertreterinnen aus den drei Haupt-Verantwortungsgremien (pädagogisches Kollegium - Elternrat - Vorstand) mind. vier mal im Jahr zusammenfinden, um über alle Belange in und um das Waldorfhaus zu beraten und zu entscheiden.
Siehe dazu unser Organigram unter "Organisation"