Als Elterninitiative lebt unsere Einrichtung durch den Willen und die tragende Gemeinschaft der Eltern.

Wie alle Kindertageseinrichtungen unterliegt auch das Waldorfhaus den gesetzlichen Bestimmungen des KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens haben wir als autonomer Träger Selbstbestimmungsrecht.

Es gibt viele Möglichkeiten, mitzuwirken - Elternrat und Vorstand, in Bastel-, Garten-, Fest- oder Gesprächskreisen.

Neben den Mitgliederversammlungen gibt es bei uns den Haus-Rat, in dem sich Vertreterinnen aus den drei Haupt-Verantwortungsgremien (pädagogisches Kollegium - Elternrat - Vorstand) mind. vier mal im Jahr zusammenfinden, um über alle Belange in und um das Waldorfhaus zu beraten und zu entscheiden.

Siehe dazu unser Organigram unter "Organisation"